Gesellschafts- und Handelsrecht
Allgemeine Beratung über die Niederlassung von in- und ausländischen Firmen auf den Kanarischen Inseln, die Gründung von neuen Handelsgesellschaften, Gesellschaftstätigkeiten jeglicher Art, die Einstellung von Ortskräften und von ausländischem Personal.
Unser Arbeitsbereich umfasst:
- Eröffnung von Unternehmen und Geschäften
- Gründung von spanischen Gesellschaften, Zweigniederlassungen oder Filialen ausländischer Firmen in Spanien
- Beratung bei der Ausführung und beim Abschluss von Gesellschaftsverträgen jeglicher Art, wie Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, Kauf und Verkauf von Aktien oder Gesellschaftsanteilen, Änderungen der leitenden Organe usw.
- Fusionen und Übernahmen