Allgemeine Beratung bei der Gründung in- und ausländischer Unternehmen auf den Kanarischen Inseln, Gründung neuer Handelsgesellschaften, Unternehmenstätigkeiten aller Art, lokales und internationales Contracting.
Unser Arbeitsbereich umfasst:
- Gründung von Unternehmen und Betrieben.
- Gründung von spanischen Unternehmen, Niederlassungen oder Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen in Spanien.
- Beratung bei der Durchführung und Formalisierung aller Arten von Unternehmensverträgen, wie z.B. Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, Kauf und Verkauf von Aktien oder Unternehmensbeteiligungen, Änderungen in den Leitungsorganen usw. ….
- Fusionen und Übernahmen.
- Haftung von Geschäftsführern insolventer Unternehmen
BRAUCHEN SIE EINE RECHTSBERATUNG?
Schützen Sie Ihre Rechte mit Fachleuten. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie uns zusammenarbeiten.
