Gesellschafts- und Handelsrecht

Allgemeine Beratung bei der Gründung in- und ausländischer Unternehmen auf den Kanarischen Inseln, Gründung neuer Handelsgesellschaften, Unternehmenstätigkeiten aller Art, lokales und internationales Contracting.

Unser Arbeitsbereich umfasst:

  • Gründung von Unternehmen und Betrieben.
  • Gründung von spanischen Unternehmen, Niederlassungen oder Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen in Spanien.
  • Beratung bei der Durchführung und Formalisierung aller Arten von Unternehmensverträgen, wie z.B. Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, Kauf und Verkauf von Aktien oder Unternehmensbeteiligungen, Änderungen in den Leitungsorganen usw. ….
  • Fusionen und Übernahmen.
  • Haftung von Geschäftsführern insolventer Unternehmen