Oberster Gerichtshof bestätigt Ferienvermietung

Am vergangenen Samstag (22. Dezember) wurde das Urteil des Obersten Gerichtshofs veröffentlicht, das den Artikel 3.2 des Dekrets 113/2015 (der kanarischen Regierung) für nichtig erklärt.

Unsere Kunden werden sich daran erinnern, dass es sich um die Verordnung handelt, die die Ferienvermietung auf den Kanarischen Inseln regelt, und dass es sich um den Artikel handelt, der die Ferienvermietung in den so genannten touristischen oder gemischten Gebieten (Wohngebiet – Touristengebiet) verbietet und somit die Vermietung auf Wohngebiete beschränkt.

In dem kürzlich ergangenen Urteil heißt es, dass solche Beschränkungen gegen den in der spanischen Verfassung und im europäischen Recht verankerten Grundsatz des freien Unternehmertums verstoßen. Das Urteil fügt hinzu, dass die durch den Artikel auferlegten Beschränkungen jeglicher Rechtfertigung entbehren und diskriminierend sind.

Das Urteil, das Rechtsprechung schafft, wird die mehr als 300 Anträge und Gerichtsverfahren unterstützen, die diese Kanzlei in den letzten Monaten im Namen unserer Mandanten eingereicht hat. Alle diese Anträge und unsere Klagen, die bereits in erster Instanz vor den Verwaltungsgerichten erfolgreich waren, dürften auch in den Fällen bestätigt werden, in denen das Cabildo Insular de Lanzarote beschlossen hat, Berufung einzulegen. Die von diesem Büro empfohlene Strategie hat sich als richtig erwiesen.

Die praktischen Folgen dieses Urteils sind für die Touristengebiete Playa Blanca und Puerto del Carmen sowie für die Mischgebiete (Costa Teguise) enorm. Wir fordern daher die Eigentümer, die ihre Situation regeln wollen, auf, sich so schnell wie möglich an unser Büro zu wenden.

Diese Angelegenheit ist unserer Meinung nach von höchster Dringlichkeit und sollte dringend angemahnt werden, bevor die kanarische Regierung das neue Dekret zur Regelung der Ferienvermietung vorlegt, da der Verdacht besteht, dass damit neue Beschränkungen auferlegt werden, die – wieder einmal – vor den Gerichten angefochten werden müssen.

Wir haben also ein offenes Zeitfenster (wir wissen nicht, wie lange), um die entsprechenden Verfahren zur Durchführung einer regulierten Ferienvermietung zu legalisieren oder einzuleiten, vorausgesetzt natürlich, dass die übrigen geltenden rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte unser Büro.