Der Oberste Gerichtshof hebt einen Teil des einheitlichen Registers für touristische Vermietungen auf: Was ändert sich für Ferienwohnungen auf Lanzarote?


Wie Sie bereits wissen, wurde in den vergangenen Tagen das Urteil des Obersten Gerichtshofs veröffentlicht, mit dem ein großer Teil des Königlichen Dekrets 1312/2024 aufgehoben wurde. Diese Verordnung führte in Spanien die sogenannte NRUA ein, also die einheitliche Registrierungsnummer für Vermietungen.

Dieses Urteil hat bei Eigentümern von Ferienwohnungen auf Lanzarote zahlreiche Fragen aufgeworfen, insbesondere im Hinblick darauf, welche Pflichten nach der teilweisen Aufhebung der Regelung weiterhin bestehen.

Die NRUA und das einheitliche digitale Portal

Konkret wurde die zusätzliche Pflicht aufgehoben, die NRUA-Nummer über das Grundbuchamt zu beantragen. Es handelte sich dabei um eine ergänzende Registrierungsnummer, die für Kurzzeitvermietungen verlangt wurde, die über Plattformen wie Airbnb, Booking und andere Websites für Ferienvermietungen angeboten werden.

Das Urteil hält jedoch an der Notwendigkeit eines einheitlichen digitalen Portals fest, das der Datenübermittlung zwischen den verschiedenen Staaten und den Plattformen dienen soll.

In Bezug auf die jährliche Hinterlegung von Mietdaten zu statistischen Zwecken stellt das Urteil nicht klar, ob diese Pflicht weiterhin besteht. Wir gehen jedoch davon aus, dass diese Verpflichtung vorerst ebenfalls keine Wirkung mehr entfaltet, da diese Hinterlegungen nur in Verbindung mit einer einheitlichen Registrierungsnummer vorgenommen werden konnten.

Die Regierung könnte diese Daten jedoch auf anderem Wege anfordern. In jedem Fall warten wir auf eine entsprechende Klarstellung durch die zuständigen Behörden.

Pflichten, die weiterhin bestehen

Es ist außerdem wichtig zu beachten, dass dieses Urteil die übrigen derzeit geltenden gesetzlichen Verpflichtungen nicht berührt. Dazu gehören unter anderem:

  • Der Besitz der Registrierungsnummer der Regierung der Kanarischen Inseln sowie der entsprechenden touristischen Lizenz.
  • Die Registrierung der Gäste über die Plattform SES Hospedajes zu Beginn jedes Aufenthalts.
  • Gegebenenfalls die Einholung der entsprechenden Genehmigungen für klassifizierte Tätigkeiten für die Immobilie.

Ebenso müssen Eigentümer, die ihre touristische Lizenz nach Inkrafttreten des Organgesetzes 1/2025 vom 2. Januar erhalten haben, weiterhin über die ausdrückliche Genehmigung ihrer Eigentümergemeinschaft verfügen, um die Immobilie für Kurzzeitvermietungen zu nutzen.

Für weitere Fragen können Sie uns über das Formular im Kontaktbereich erreichen oder einen Termin mit einem unserer Fachleute vereinbaren.